
- Mutter/Vater-Kind-Kuren
- Psychosoziale Probleme von Müttern und Vätern
- Zielgruppen
- Indikationen
- Kinder
- Anfallende Kosten
- Dauer der Kur
- Berufstätigkeit und Kuraufenthalt
- Schwerpunkt-Kuren / Sonderkurdurchgänge
- Die Kur ist vorbei und jetzt?
1. Mutter/Vater-Kind-Kuren
sind Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen (§ 24 und § 41 SGB V), die auf die Behandlung der psychologischen Probleme und gesundheitlichen Störungen von Müttern und Vätern ausgerichtet sind. Ärztlich-medizinische Versorgung steht gleichgewichtig neben sozialtherapeutischen Angeboten.
Mutter/Vater-Kind-Kuren umfassen:
- ärztliche Untersuchung, Behandlung und Begleitung des gesamten Kurablaufs.
- physiotherapeutische Behandlung
- sozialpädagogische und psychologische Einzelberatungen und Gruppengespräche, durch die Auswirkungen alltäglichen Belastungen auf Körper und Psyche erkannt und Veränderungsmöglichkeiten erarbeitet werden können
- gesundheitsfördernde Angebote, z. B. Anleitungen zu Bewegung und Entspannung, Informationen und Anregungen über gesundheitsbewusstere Verhaltensweisen im Alltag nach der Kur.
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2. Psychosoziale Probleme von Müttern und Vätern
Berufstätige und nicht berufstätige Mütter und Väter sind vielfältigen und dauerhaften Anforderungen und Belastungen ausgesetzt, z. B. als Alleinerziehende, durch Partner- oder Ehekonflikte, materielle Probleme, eigene oder Arbeitslosigkeit in der Familie, Mehrfachbelastung, Erziehungsschwierigkeiten, pflegebedürftige Angehörige, behinderte oder chronisch kranke Kinder. Diese ständige Überlastung führt häufig zu psychosomatischen und somatischen Gesundheitsstörungen.
Sinn der Mutter/Vater-Kind-Kur ist es, die Frauen/Männer aus ihrem belastenden Umfeld herauszunehmen und ihnen einen geschützten Raum zu bieten, wo sie wieder zu sich selbst finden können, aber auch um den Körper wieder fit zu machen und um psychisch gestärkt zu werden und neue Perspektiven für die Zukunft und den Alltag zu entwickeln. Eine Mutter-Kind-Kur darf allerdings nicht mit einem Urlaub verglichen werden. Vielmehr ist das Ziel der Kur, aktuelle Themen konkret zu bearbeiten, in Aktion zu kommen und nach der Kur Veränderungen im Alltag zu integrieren.
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3. Zielgruppen
Mutter/Vater-Kind-Kuren wenden sich an berufstätige und nichtberufstätige Frauen und Männer unterschiedlicher Altersstufen, die
- minderjährige Kinder (in der Regel bis 12 Jahre) aktuell erziehen und versorgen. Das gilt gleichermaßen für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Enkelkinder
- durch den Ablauf der Erziehungsphase vor oder in einer Umbruchsituation stehen,
- pflegebedürftige oder behinderte Kinder bzw. Angehörige versorgen,
- durch Haushalt, Beruf, Erziehung mehrfach belastet sind,
- durch erhebliche Risikofaktoren im persönlichen Lebensstil und in der Mutter/Vater-Kind-Beziehung belastet sind,
- alleinerziehend sind.
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4. Indikationen
Indikationen für Mutter/Vater-Kind-Kuren sind z. B.
- psychosomatische Störungen und Erkrankungen (z. B. vegetative Erschöpfungszustände in Form von dauernder Müdigkeit und Lustlosigkeit, Stimmungsschwankungen, Unruhe- und Angstgefühle, Kopfschmerzen, Schlaf- und Essstörungen, Störungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmung, des Magen-Darm-Traktes und der Haut),
- Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen,
- Erkrankungen der Atemwege,
- Hautkrankheiten und Allergien,
- Magen-, Darm-, Leber- und Gallenwegserkrankungen, Stoffwechselstörungen, Übergewicht,
- Krebserkrankungen (nach Operationen und Bestrahlung),
- chronische Lymphstauungen.
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5. Kinder
Aus medizinischen und psychosozialen Gründen kann eine gemeinsame Maßnahme von Mutter und Kind angezeigt sein. Voraussetzung ist, dass
- das Kind ebenfalls kurbedürftig ist und an seiner Indikation entsprechenden Maßnahme mit den erforderlichen medizinischen und psychosozialen Angeboten teilnehmen kann, oder
- aufgrund des Alters des Kindes zu befürchten ist, dass eine längere Trennung von der Mutter zu psychischen Schäden führt, oder
- wegen der besonderen Belastungen der allein erziehenden, berufstätigen Mutter ein gemeinsamer Aufenthalt für die Stabilisierung der Gesundheit der Mutter und des Kindes erforderlich ist, oder
- wegen einer besonderen familiären Situation eine Trennung des Kindes von der Mutter unzumutbar ist, oder
- das Kind während des Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme der Mutter nicht versorgt werden kann.
In der Regel werden Kinder bis zu 12 Jahren aufgenommen. Für behinderte Kinder gilt diese Altersgrenze nicht.
Für gesunde Kinder, die die Mutter oder den Vater aus psychosozialen Gründen in die Kurmaßnahme begleiten, werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuung von der Krankenkasse bezahlt. Diese Kinder haben aber während der Kurzeit keine Anwendungen in Form von Krankengymnastik, Kinderentspannung, Mutter-Kind-Angeboten, Kindersport etc.
Kinder, die selbst kurbedürftig sind, werden - wie die Erwachsenen - indikationsgemäß behandelt, d.h. neben der Kinderbetreuung erhalten diese Kinder auf die Erkrankungen abgestimmte Anwendungen wie z.B. Atemgymnastik, Inhalationen, Psychotherapie, Psychomotorik, Kindersport, Kneippanwendungen etc.
Schulpflichtige Kinder: Eine Aufnahme außerhalb der Ferien ist in der Regel problemlos, da viele Kliniken für die Zeit der Kur einen mit Ihnen abgestimmten Schulunterricht anbieten.
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6. Anfallende Kosten
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Falle einer Zustimmung des medizinischen Dienstes die Kosten für eine Mutter-Kind-Maßnahme. Jedoch wird die Zahlung des gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 10,- Euro pro Kurtag und pro erwachsene Person fällig. Dieser Eigenanteil wird in der Regel bei Kurbeginn in der Kurklinik entrichtet. Bei niedrigem Familieneinkommen ist gegebenenfalls eine Reduzierung des Eigenanteils möglich.
- Die Fahrtkosten (per Bahn oder PKW) werden von der Krankenkasse übernommen - bis auf einen zu leistenden Eigenanteil in Höhe von insgesamt 20,- Euro für Hin- und Rückfahrt. Kosten für die Gepäckbeförderung müssen von den Versicherten selbst getragen werden.
- bei Privatversicherungen bzw. Beihilfe muss individuell bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden, ob und wie viel der Kosten für eine Kurmaßnahme von der Kasse übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil ist.
- Für über das Sozialamt versicherte Mütter bzw. Väter besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme über das Sozialamt bzw. das Kreisgesundheitsamt zu stellen. Hier bietet Ihnen die Kurberatungsstelle entsprechende Unterstützung an.
- Während des Kuraufenthaltes kommen Kosten auf Sie zu in Form von freiwilligen Beiträgen für Ausflüge, Bastelmaterial, Telefonkosten etc.
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7. Dauer der Kur
- die Kurmaßnahme dauert in der Regel 3 Wochen.
- Es besteht in besonderen Fällen die Möglichkeit, die Kur für die Dauer von 4 Wochen zu beantragen bzw. während des Kurverlaufs eine Woche Verlängerung zu beantragen.
- eine Kur kann alle 4 Jahre beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen wird eine Kur vor Ablauf dieser 4 Jahre bewilligt.
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8. Berufstätigkeit und Kuraufenthalt
Bei einer Kur handelt es sich um eine Maßnahme entsprechend den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), mit Anspruch auf Weiterzahlung Ihres Einkommens für die Dauer von maximal 6 Wochen. Das heißt, dass Ihnen für die Dauer der Kurmaßnahme grundsätzlich kein Urlaub angerechnet werden kann bzw. Ihnen die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber zusteht ebenso die Fortzahlung der Leistungen durch das Arbeitsamt.
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9. Schwerpunkt-Kuren / Sonderkurdurchgänge
Es gibt viele Kliniken, die Kurgänge mit speziellem Schwerpunkt-Thema anbieten. Beispiele hierfür sind:
- Familien mit Mehrlingsgeburten
- Familien mit Adoptiv- und Pflegekindern
- Familien mit Frühgeborenen / Entwicklungsverzögerungen bei Kindern
- Familien mit behinderten Kindern (z.B. Down-Syndrom)
- Alleinerziehende Mütter bzw. Väter
- Übergewicht bei Erwachsenen bzw. bei Kindern
- Kopfschmerz und Migräne
- Neurodermitis
- Trennung / Scheidung
- Verhaltensauffällige Kinder / ADS usw.
Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl der für Sie und Ihre Kinder geeigneten Kurklinik behilflich.
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10. Die Kur ist vorbei und jetzt?
Damit die Erkenntnisse und Erlebnisse aus der Kur in den Alltag integriert werden können, ist es sinnvoll, an bestimmten Themen weiter zu arbeiten und erlernte Strategien oder Techniken zu vertiefen (z.B. Techniken zur Entspannung, Problem- und Stressbewältigung, Erziehungs- und Eheberatung, Kommunikationstraining, Körperarbeit etc.) . Die Krankenkassen sehen in dieser Nacharbeit einen sehr wichtigen Bestandteil für den Erfolg der Mutter/Vater-Kind-Kur und für die Nachhaltigkeit der Maßnahme. Unsere Beratungsstellen bieten deshalb eine individuelle Nachbetreuung an.
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